Digitale Signatur zurück
Unterschreiben mittels Bürgerkarte
Die elektronische Unterschrift (ELU) ist das digitale Gegenstück zur eigenhändigen Unterschrift in der elektronischen Welt. Diese digitale Signatur ist aus juristischer Sicht rechtswirksam und verbindlich. Die notwendigen Daten werden elektronisch auf einer Chipkarte in "Zertifikaten" abgelegt, sind digital verschlüsselt und dadurch vor Missbrauch geschützt. Die technische Abwicklung erfolgt über die Firma A-Trust (www.a-trust.at), die auch als Zertifizierungsstelle fungiert.
Abhängig von der "Qualität" der Signatur/Unterschrift können zwei verschiedene Zertifikate zur Anwendung kommen:
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einfache Signatur (vergleichbar mit einer Paraphe für Anmeldungen in EDV-Anwendungen, E-Mail-Signierung etc.)
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qualifizierte Signatur (vergleichbar mit der eigenhändigen Unterschrift)
Als Rechtsgrundlage dienen die Paragraphen 18 SigG und 886 ABGB. Für die Abwicklung von Behördenwegen über Internet (e-government) muss die Personenbindung ("Bürgerkarte") aktiviert werden.
Für die Nutzung der digitalen Signatur stehen die e-card (kostenlos - mit ihrem jährlichen Betrag ist diese Funktion bereits pauschal abgedeckt) oder eine eigene Karte der a-trust (siehe: www.a-trust.at) zur Verfügung.
Die Aktivierung einer e-card kann - bei bestehendem Zugang zu FinanzOnline - von Ihnen selbst erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine installierte Bürgerkartenumgebung (Kartenleser + Software).
Für weiterführende Informationen steht Ihnen Ihr Betreuer oder die Links
www.buergerkarte.at bzw. www.a-trust.at
zur Verfügung.

