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Genossenschaftswohnungen sind die ideale Lösung für alle, die die Entscheidung "Eigentum oder Miete" noch hinausschieben möchten. |
Voraussetzung für das Nutzungs- bzw. Mietrecht an einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft beim jeweiligen gemeinnützigen Bauträger (dieser kann z.B. als Genossenschaft oder als GmbH organisiert sein), in dessen Eigentum die Genossenschaftswohnanlage steht. Für die Nutzung bzw. Miete der Wohnung ist ein Nutzungs- oder Mietzins zu bezahlen.
Häufig sehen die Statuten des gemeinnützigen Bauträgers vor, dass die Genossenschafter nach Ablauf einer gewissen Zeit an den von ihnen benützten Wohnungen, Wohnungseigentum oder - an der gesamten Liegenschaft - (ideelles) Mieteigentum erwerben können.
Im Einzelfall erkundigen Sie sich bitte bei der Wohnbaugenossenschaft.
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