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Wichtige Fragen zur Einlagensicherung zurück

Raiffeisen bietet zusätzlichen Schutz

 Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Ihre Sparguthaben im Fall des Falles gesichert.  Die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich ergänzt und erweitert diesen Schutz für Sparer und Anleger bei den Raiffeisenbanken, die Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) sind. Lesen Sie wichtige Fragen und Antworten zum Thema Einlagensicherung im Überblick.

Wie sicher sind Ihre Ersparnisse?
Die gesetzliche Einlagensicherungseinrichtung der Raiffeisen Bankengruppe ist die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen in Wien, die gemeinsam mit den Raiffeisen-Landeseinlagensicherungseinrichtungen die gesetzlichen Aufgaben von Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für alle Raiffeisenbanken wahrnimmt. Bei der Raiffeisen Bankengruppe ist das Sicherheitsnetz ganz besonders dicht geknüpft. In mehr als 120 Jahren hat noch kein einziger Raiffeisenkunde auch nur einen einzigen Cent seiner Spareinlagen bei Raiffeisen verloren. Die Raiffeisen Bankengruppe war Vorreiter bei der Absicherung der Kundeneinlagen.

Ein großer Teil der Raiffeisenbanken ist nicht nur Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung, sondern hat sich bereits vor Jahren zur Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich zusammengeschlossen. Das heißt zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung gibt es bei diesen Banken auch die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft.

Was ist die gesetzliche Einlagensicherung, wie hoch ist sie?
Seit dem 1. Jänner 2010 sind die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich bezieht sich immer auf ein Kreditinstitut. Das heißt, pro Kunde und pro Bank sind jeweils bis zu 100.000 Euro durch die Einlagensicherung abgedeckt.

Einlagen nicht natürlicher Personen sind pro Einleger ebenfalls mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro abgesichert. Bei Unternehmen ist auf die Rechtsform und Größenklasse zu achten, wobei große Kapitalgesellschaften von der Sicherung ausgenommen sind.

Sind über die Einlagensicherung nur Sparguthaben abgesichert?
Die Einlagensicherung gilt nicht nur für Sparbücher, Sparkarten, Festgelder und ähnliches, sondern auch für alle Gehalts-, Pensions- und Girokonten, Bausparguthaben und natürlich auch für das Raiffeisen Online Sparen.

Wie sind die Bestimmungen bei der Anlegerentschädigung?
Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit bis zu 20.000 Euro gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90 Prozent der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt. Die Anlegerentschädigung betrifft Guthaben und Erträge aus Wertpapiergeschäften (z.B. Dividenden). Die Anlegerentschädigung zahlt beispielsweise dann, falls die Bank Dividenden auf einem unverzinsten Konto gutschreibt, aber nicht mehr auszahlen kann.

Gibt es Ausnahmen von der Einlagensicherung?
Wesentlichste Ausnahmen sind: Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nicht für Fonds oder Anleihen. Allerdings sind Anleihen der Raiffeisenbanken, die Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft sind, durch diese abgesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt weiters nicht für Einlagen und Forderungen, die nicht auf Euro, Schweizer Franken oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lauten. Diese Fremdwährungseinlagen sind bei Raiffeisenbanken, die der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft angehören, durch diese gesichert. Ein exakter Überblick über alle Ausnahmebestimmungen ist im Bankwesengesetz ersichtlich. Informieren Sie sich beim entsprechenden Link im rechten Servicebereich.

Welchen zusätzlichen Schutz bietet die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ)?
Die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft ergänzt und erweitert bei den Mitgliederbanken den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung um die konsolidierte Risikotragfähigkeit aller Mitgliedsbanken der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Sie umfasst im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung die Einlagen aller Sparer, egal ob Privatkunde oder Unternehmen. Darüber hinaus gilt sie auch für alle Fremdwährungseinlagen sowie die eigenen Wertpapieremissionen der Mitgliederbanken. Derzeit sind rund 81 Prozent der Raiffeisenbanken Mitglied in der RKÖ. Bestimmte Forderungen sind vom Schutz ausgenommen. 

Haben Sie zusätzliche Fragen, wollen Sie zu einem der Punkte nähere Details wissen? Dann zögern Sie nicht und kommen Sie in Ihre Raiffeisenbank. Ihr Raiffeisenberater steht Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

Rechtliche Hinweise