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Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück

Umsetzung und Einarbeitung des neuen Zahlungsdienstegesetzes

 Für Überweisungen von einem Konto auf ein anderes gibt es ab 1. November im gesamten EWR-Raum garantierte Fristen.

Die Umsetzung des neuen Zahlungsdienstegesetzes wurde in die Allgemeinen Geschäftsbedinungungen (Fassung 2009, gültig ab 01.11.2009), in die besonderen Bedingungen für Bezugskarten und in die Teilnahmebedingungen für Electronic Banking eingearbeitet. 

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in Ihrer Raiffeisenbank zur Abholung bereit oder 
     sind in den 
AGB auf der Homepage nachzulesen.

So profitieren Sie vom neuen Zahlungsdienstegesetz  
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion ist ab 1. November auch im Zahlungsverkehr Realität. An diesem Tag tritt das so genannte Zahlungsdienstegesetz in Kraft. Was technisch und juristisch klingt, hat für alle Kontoinhaber ganz handfeste Vorteile: Es werden transparente Regelungen für europaweite Zahlungsdienstleistungen geschaffen. Überweisungen werden schneller durchgeführt bzw. wertgestellt. Und auch bei den Kündigungsfristen gibt es neue Bestimmungen.

    Lesen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Zahlungsdienstegesetz

Für weitere Fragen können Sie auch jederzeit Ihren Raiffeisenberater kontaktieren.