Zwangsversteigerungen: Die wichtigsten Infos zurück
Schritt für Schritt zur günstigen Immobilie
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Bis der Hammer fällt: Hier finden Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Zwangsversteigerung. |
Wie finde ich die nächste Zwangsversteigerung?
Was muss ich vorher wissen?
Wie läuft eine Versteigerung ab?
Wie groß ist das Mindestgebot?
Welche Sicherstellung muss ich leisten?
Was muss ich über das Bieterverhalten wissen?
Wann erfolgt der Zuschlag?
Was passiert nach dem Zuschlag?
Wie finde ich die nächste Zwangsversteigerung?
Früher war der Aushang beim zuständigen Gericht die einzige Möglichkeit, wie Sie als potenzieller Käufer von einer Auktion informiert worden sind. Heute können Sie sich bequem von zu Hause aus im Internet informieren: In der Ediktsdatei des Justizministeriums finden Sie neben den Terminen auch Fotos und Kurzbeschreibungen der zu versteigernden Objekte.
Je besser Sie sich vorher erkundigen, desto sicherer sind Sie, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Wer die Katze im Sacke kauft und ein Objekt in schlechtem Bauzustand ersteigert, hat nachher keine Möglichkeit, sein Geld zurückzubekommen. In vielen Fällen werden Termine bekannt gegeben, an denen Sie das Wunschobjekt Ihrer Wahl besichtigen können. Verweigert ein Nocheigentümer eine derartige Besichtigung, können Sie diese auch gerichtlich durchsetzen.
Wie läuft eine Versteigerung ab?
Die Auktion wird in der Regel auf eine Dauer von 30 Minuten angesetzt, kann aber nach richterlichem Ermessen verlängert werden. Vor Auktionsbeginn verliest der Rechtspfleger noch einmal alles Wissenswerte: die betreibende Bank, Grundbuchschulden, Forderungen, etc. Danach können Gebote abgegeben werden. Die Abgabe von Geboten kann nur mündlich während der Auktion erfolgen. Dazu müssen alle Bieter einen gültigen Personalausweis mitbringen. Wer in Vertretung einer dritten Person bieten möchte, muss eine entsprechende, notariell beglaubigte Vollmacht beibringen.
Wie groß ist das Mindestgebot?
Das geringste Gebot ist das absolute Mindestgebot, das vom Gericht beim Versteigerungstermin festgesetzt und auch erörtert wird. Darin enthalten sind zum einen im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen. Weiters sind darin der Betrag, der als bar zu zahlender Teil mindestens geboten werden muss, sowie die gerichtlichen Verfahrenskosten enthalten.
Welche Sicherstellung muss ich leisten?
Das Gericht fordert vom Bieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des festgesetzten Verkehrswertes. Diese erfolgt in den meisten Fällen in bar, auch wenn unter bestimmten Bedingungen auch Bankbürgschaften oder Schecks zugelassen sind.
Was muss ich über das Bieterverhalten wissen?
Schauen Sie sich vor der eigentlichen Auktion ein paar andere Zwangsversteigerungen an. So erhalten Sie ein Gefühl für den Verlauf und lernen formelle Schritte bereits im Vorfeld kennen. Setzen Sie sich ein Limit und lassen Sie sich unter keinen Umständen zum Überschreiten dieses Limits hinreißen. Allerdings sollten Sie diese Grenze oberhalb von runden Beträgen festsetzen, da runde Beträge für viele Bieter eine psychologische Hemmschwelle bedeuten, die sie nicht überschreiten.
Zögern kann ein Indiz für das Erreichen eines Limits sein - was sowohl für andere gilt als auch in Ihrem Fall so interpretiert werden kann. Es gibt keinen Mindeststeigerungsbetrag. Bieten Sie deshalb in unregelmäßigen Beträgen, um Wettbewerbern nicht Ihre Strategie zu verraten. Riskant, aber oft lohnend ist es, erst in den letzten Minuten einer Auktion mitzubieten. So treiben Sie den Preis nicht unnötig in die Höhe.
Wenn die Mindestgebote nicht 50 Prozent des Verkehrswertes erreichen, erteilt das Gericht keinen Zuschlag und beraumt einen zweiten Termin an. Erhält ein Bieter den Zuschlag, ist er noch nicht automatisch Eigentümer des Objekts. Erst wenn der Gläubiger zustimmt, wechselt die Immobilie den Besitzer. Der Gang zum Notar ist nicht notwendig.
Was passiert nach dem Zuschlag?
Im Verteilungstermin, der meist vier bis sechs Wochen nach der Verkündung des Zuschlags anberaumt ist, muss die Finanzierung geklärt sein, denn nun wird der Erwerbspreis fällig. Die bereits gezahlte Sicherheitsleistung von zehn Prozent wird natürlich darauf angerechnet. Die Verzinsung des Erwerbspreises (abzüglich der geleisteten Sicherheit) erfolgt mit jährlich vier Prozent für die Zeit vom Versteigerungs-/Verkündungstermin bis zum Verteilungstermin. Erst dann wird der Erwerber ins Grundbuch eingetragen.



