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Fragen an die Gemeinde und den Verkäufer
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Sie interessieren sich für ein Grundstück, haben aber noch keine Erfahrung auf diesem Gebiet? Macht nichts, wir haben die wichtigsten Orientierungspunkte für Sie zusammengefasst.
Zur Orientierung: Für die Planung eines Einfamilienhauses sollten Sie eine Grundstücksgröße von mindestens 500m² veranschlagen.
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Existiert ein gültiger Bebauungsplan für den Bauplatz?
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Bis wann muss bzw. kann mit dem Bau begonnen werden?
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Wie hoch sind die Kosten für den Bauplatz, die Erschließungskosten und die Anliegerbeiträge?
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Befinden sich feuergefährliche, laute oder Geruch belästigende Einrichtungen/Betriebe in der Nähe?
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Liegt ein Bodengutachten vor?
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Liegt das Grundstück an einem Hang?
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Handelt es sich um einen aufgeschütteten Hang (Steinbruch oder Müllkippe!?)
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Wer waren die Vorbesitzer? (Vorsicht bei Industrieunternehmen)
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Welche Art von Baugebiet liegt vor (Reines Wohngebiet, Mischgebiet etc.)?
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Sind im Bebauungsplan gestalterische Vorschriften festgehalten?
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Erzwingen die Grundstücksgegebenheiten besondere bauliche Maßnahmen (z.B. Stützmauern)?
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Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Bebauungsgesetz?
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Ist das Grundbuch bereits angelegt?
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Erschließung: Welche Anschlüsse bestehen bereits bzw. müssen noch in das
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Grundstückeingebracht werden (Kanalisation, Trinkwasser, Elektrizität/Gas, Telefon, Kabelanschluss)
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Besteht ein Erbbaurecht?
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Werden Schnellstraßen in der Nähe gebaut oder sind geplant?
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Sind Lärmschutzmaßnahmen wie Mauern oder Wälle notwendig?
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Welche Dachform und Dachneigung sind vorgeschrieben?
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Kann eine zweite Wohnung im Keller oder Dachgeschoss gebaut werden?
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Wie hoch darf das Haus maximal sein (Firsthöhe und Traufhöhe)?
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Können Nachbarhäuser später Ihre Aussicht verdecken und die Sonneneinstrahlung beeinträchtigen?
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Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
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Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben?
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Müssen bestimmte Behörden Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben geben?
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Wer verkauft den Bauplatz, eventuell in wessen Vollmacht?
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Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
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Ist das Grundstück lastenfrei? Lassen Sie sich einen beglaubigten Grundbuchauszug neuesten Datums vorlegen
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Welche Kredite hat der Verkäufer noch auf das Grundstück aufgenommen, die nicht grundbuchmäßig für den Kreditgeber gesichert worden sind? Verlangen Sie einen entsprechenden Nachweis
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Garantiert der Verkäufer für die Freiheit des Erdreichs von Kontaminierungen und ist er bereit, eine Rücktritts- oder Schadensersatzanspruchsklausel im Kaufvertrag für den Negativfall zu beurkunden?
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Wegen eventueller Baulasten (z.B. Wegerechte des Nachbarn) nehmen Sie Einsicht in das Baulasten-Verzeichnis, das bei der Baurechtsbehörde oder dem Bezirkssamt eingesehen werden kann.



