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Checkliste Grundstück zurück

Fragen an die Gemeinde und den Verkäufer

 

 

 

 

 

 

Sie interessieren sich für ein Grundstück, haben aber noch keine Erfahrung auf diesem Gebiet? Macht nichts, wir haben die wichtigsten Orientierungspunkte für Sie zusammengefasst.

Zur Orientierung: Für die Planung eines Einfamilienhauses sollten Sie eine Grundstücksgröße von mindestens 500m² veranschlagen. 

Fragen an die Gemeinde

  • Existiert ein gültiger Bebauungsplan für den Bauplatz?
  • Bis wann muss bzw. kann mit dem Bau begonnen werden?
  • Wie hoch sind die Kosten für den Bauplatz, die Erschließungskosten und die Anliegerbeiträge?
  • Befinden sich feuergefährliche, laute oder Geruch belästigende Einrichtungen/Betriebe in der Nähe?
  • Liegt ein Bodengutachten vor?
  • Liegt das Grundstück an einem Hang?
  • Handelt es sich um einen aufgeschütteten Hang (Steinbruch oder Müllkippe!?)
  • Wer waren die Vorbesitzer? (Vorsicht bei Industrieunternehmen)
  • Welche Art von Baugebiet liegt vor (Reines Wohngebiet, Mischgebiet etc.)?
  • Sind im Bebauungsplan gestalterische Vorschriften festgehalten?
  • Erzwingen die Grundstücksgegebenheiten besondere bauliche Maßnahmen (z.B. Stützmauern)?
  • Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Bebauungsgesetz?
  • Ist das Grundbuch bereits angelegt?
  • Erschließung: Welche Anschlüsse bestehen bereits bzw. müssen noch in das      
  • Grundstückeingebracht werden (Kanalisation, Trinkwasser, Elektrizität/Gas, Telefon, Kabelanschluss)
  • Besteht ein Erbbaurecht?
  • Werden Schnellstraßen in der Nähe gebaut oder sind geplant?
  • Sind Lärmschutzmaßnahmen wie Mauern oder Wälle notwendig?
  • Welche Dachform und Dachneigung sind vorgeschrieben?
  • Kann eine zweite Wohnung im Keller oder Dachgeschoss gebaut werden?
  • Wie hoch darf das Haus maximal sein (Firsthöhe und Traufhöhe)?
  • Können Nachbarhäuser später Ihre Aussicht verdecken und die Sonneneinstrahlung beeinträchtigen?
  • Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
  • Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben?
  • Müssen bestimmte Behörden Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben geben?

Fragen an den Verkäufer

  • Wer verkauft den Bauplatz, eventuell in wessen Vollmacht?
  • Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
  • Ist das Grundstück lastenfrei? Lassen Sie sich einen beglaubigten Grundbuchauszug neuesten Datums vorlegen
  • Welche Kredite hat der Verkäufer noch auf das Grundstück aufgenommen, die nicht grundbuchmäßig für den Kreditgeber gesichert worden sind? Verlangen Sie einen entsprechenden Nachweis
  • Garantiert der Verkäufer für die Freiheit des Erdreichs von Kontaminierungen und ist er bereit, eine Rücktritts- oder Schadensersatzanspruchsklausel im Kaufvertrag für den Negativfall zu beurkunden?
  • Wegen eventueller Baulasten (z.B. Wegerechte des Nachbarn) nehmen Sie Einsicht in das Baulasten-Verzeichnis, das bei der Baurechtsbehörde oder dem Bezirkssamt eingesehen werden kann.