Bürgschaft: Die wichtigsten Fragen zurück
Häufig gestellte Fragen zur Bürgschaft
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Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Bürgschaft. |
1. Was ist eine Bürgschaft?
2. Was bedeutet: „die Bürgschaft ist akzessorisch“?
„Akzessorisch“ bedeutet „vom Grundgeschäft abhängig“. Der Bürgschaftsvertrag erlischt bzw. ist nichtig, wenn der Kreditvertrag erlischt bzw. nicht zustande kommt.
3. Wann erlischt die Bürgschaft?
Die Bürgschaftsverpflichtung endet, wenn
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die Hauptschuld (der Kredit) getilgt wird
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die Bank den Bürgen „entlässt“
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die Zeit, für die eine befristete Bürgschaft abgeschlossen wurde, abläuft
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der Bürge verstirbt (und der Gläubiger innerhalb von drei Jahren die Erben nicht verständigt)
4. Was bedeutet „solidarische Bürgschaft“?
Im Normalfall wird ein solidarischer Bürgschaftsvertrag eingegangen. Das bedeutet, dass der Bürge gleich einem Mitschuldner haftet. Gem. § 1357 ABGB der Bürge gleich dem Hauptschuldner.
5. Ist der Bürge zur Zahlung verpflichtet?
Grundsätzlich haftet der Bürge solidarisch zum Hauptschuldner. Er hat jedoch gem. § 1358 ABGB einen besonderen Rückgriffsanspruch gegenüber dem Hauptschuldner. Wenn der Bürge die Verpflichtung des Hauptschuldners erfüllt, kann der Bürge vom Hauptschuldner die Begleichung der Schuld verlangen.



