Offenlegungen gem. BWG zurück
Das BWG schreibt im § 26 und im Zusammenhang mit der Offenlegungsverordnung der FMA Veröffentlichungspflichten der Kreditinstitute über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation vor. Individuelle Informationen (jährlich sich verändernde Daten) werden im Jahresabschluß veröffentlicht.
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