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Fallen Sparbücher in den Nachlass? Wie ist die Situation bei Lebensversicherungen? Lesen Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen. |
Was passiert mit den verschiedenen Anlageprodukten im Todesfall? Fallen alle Anlageprodukte in den Nachlass? Die Beantwortung dieser Fragen ist für alle diejenigen interessant, die sich rechtzeitig darum kümmern wollen, ihren Vermögensaufbau so zu steuern, dass das Ersparte bestmöglich an die Erben weitergegeben werden kann. Informieren Sie sich dazu im folgenden Überblick.
Was passiert mit einem Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist grundsätzlich immer Bestandteil des Nachlasses des Verstorbenen. Wer der Begünstigte ist, entscheidet also das Testament bzw. - wenn es keines gibt - die gesetzliche Erbfolge. Gleiches gilt übrigens für Guthaben auf einem Gehalts- oder Pensionskonto oder auf einem Sparbuch.
Wie werden Wertpapierdepots behandelt?
Ein Wertpapierdeport ist ebenfalls wie etwa ein Bausparvertrag oder ein Sparbuch Bestandteil des Nachlasses. Handelt es sich bei dem Wertpapierdepot um ein Gemeinschaftsdepot mit Einzelverfügungsberichtigung, so kann der überlebende Kontoinhaber wie gehabt über das Depot verfügen.
Wie ist die Situation bei Lebensversicherungen?
Lebensversicherungen bieten die Möglichkeit, die Weitergabe von Geld ganz individuell ohne Rücksicht auf Testament bzw. gesetzliche Erbfolge zu handhaben. Die Lebensversicherung wird an denjenigen ausgezahlt, dessen Name in der Polizze als Begünstigter genannt ist – dabei spricht man vom namentlichen Bezugsrecht. Es kann auch vereinbart werden, dass der Überbringer der Polizze den Auszahlungsbetrag erhält.
Welche Steuern sind zu zahlen?
Grundsätzlich sind – seit die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ausgelaufen ist - die Anlageprodukte im Erbschaftsfall steuerfrei.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wollen Sie wissen, was Sie selbst tun müssen, wenn jemand aus der nahen Verwandtschaft gestorben ist? Dann zögern Sie nicht und fragen Sie Ihren Raiffeisenberater. Er kann Ihnen in all diesen Fragen kompetente Antworten liefern.
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