SEPA steht für Single Euro Payments Area. Damit wird neben einer gemeinsamen Währung auch der bargeldlose Zahlungsverkehr im EU-Raum einheitlich.

Das neue Formular wird den Zahlschein/Erlagschein und die EU-Überweisung ablösen. Ab 1. Feber 2014 können nur noch SEPA-Zahlungsanweisungen verwendet werden. Auch elektronische Aufträge (Überweisungen, Lastschriften bzw. Einzüge) müssen im SEPA-Format angeliefert werden.
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