Kurssicherung

Wie kann ich dem Risiko der Kursänderung entgehen?

Der einfachste Weg, ein Kursrisiko bei einem Exportgeschäft außerhalb der EU auszuschließen, wäre sicherlich die Fakturierung in Euro. Diese Lösung ist aber in vielen Fällen nicht möglich oder zielführend.

Bei allen Auslandsgeschäften, die nicht in eigener Währung abgeschlossen werden, besteht das Kursrisiko darin, dass sich der Kurs dieser Währung zum Euro im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Zahlung ändert.

  • Dabei hat der Importeur das Risiko, dass der Kurs der Fremdwährung steigt,
  • während der Exporteur das Risiko trägt, dass der Kurs der Fremdwährung fällt.

Möglichkeiten zur Verminderung des Kursrisikos

  • Fremdwährungskonto
    Wenn Exporteure über laufende Zahlungseingänge und -ausgänge in derselben Fremdwährung verfügen.
  • Kurssicherungsklausel
    Aufnahme einer Kurssicherungsklausel in den Vertrag
  • Fakturierung in einer Drittwährung
    Wenn der Kurs dieser Drittwährung als einigermaßen stabil eingeschätzt werden kann.
  • Devisentermingeschäft
    ist nach wie vor die am häufigsten verwendete Absicherung gegen Kursverluste. Bei einem Devisentermingeschäft verpflichtet sich die Bank, einen bestimmten Fremdwährungsbetrag zu einem bereits bei Abschluss des Geschäftes festgelegten Kurs zu einem späteren Zeitpunkt bereitzustellen oder anzukaufen.