Gemäß § 26 BWG sowie der Offenlegungsverordnung der FMA zur Durchführung des Bankwesengesetzes betreffend die Veröffentlichungspflichten von Kreditinstituten.
Die Raiffeisen Bankengruppe Vorarlberg
Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Österreich ist die größte Bankengruppe Österreichs mit rund 560 regional tätigen Raiffeisenbanken, neun regional tätigen Landeszentralen und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen Österreicher sind Mitglieder und damit Miteigentümer von Raiffeisenbanken. Die Raiffeisenbanken sind als Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Regionalität verpflichtet.
Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Vorarlberg mit 24 selbständigen Banken und der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg sind Teil der Raiffeisen Bankengruppe Österreich.
Innerhalb der RBG Vorarlberg werden gemeinsam Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt.
Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder haben sich die Vorarlberger Raiffeisenbanken in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen:
Sicherungsgemeinschaft Vorarlberg
Die Vorarlberger Raiffeisenbanken stellen gemeinsam mit der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg durch geeignete Maßnahmen sicher, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Mitglieder Hilfestellung erhalten.
Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ)
Diese Gemeinschaft aus Raiffeisenbanken, Raiffeisenlandesbanken und der RZB garantiert wechselseitig alle Kundeneinlagen und die eigenen Wertpapieremissionen, unabhängig von der Höhe. Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits auf Landesebene und andererseits in der Bundesgarantiegemeinschaft. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit für die Kunden.
Einlagensicherungseinrichtungen der RBG Österreich
Die Mitgliedsinstitute der RBG Vorarlberg sind gemeinsam über die Raiffeisen-Einlagensicherung Vorarlberg reg. Gen. mbH Mitglied der österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung reg. Gen. mbH. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung für die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gemäß §§ 93, 93a und 93b BWG dar. Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der RBG Österreich ein entsprechendes Frühwarnsystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinstitute laufende Analysen und Beobachtungen durchführt.
Aufgrund der Größenstruktur der Raiffeisenbanken und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe (Sicherungseinrichtungen, gemeinsame Modelle, Systeme und Verfahren) nehmen die Institute der RBG Vorarlberg das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch.
Risikomanagement in der RBG Vorarlberg
Risikostrategie
Das Ziel der risikostrategischen Überlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Raiffeisenbank und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein ausreichender Ertrag eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern.
Die Raiffeisenbanken sind grundsätzlich von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken geprägt. Dies bedeutet auch, dass bei unklarer und unüberschaubarer Risikolage das Vorsichtsprinzip angewendet wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden können.
Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus.
Schließlich haben die Raiffeisenbanken auch den genossenschaftlichen Förderauftrag sowie die regionale Verankerung zu berücksichtigen.
In jedem Fall ist die Risikostrategie ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Jede Raiffeisenbank hat eine schriftlich ausformulierte, mittelfristige Risikostrategie, die die Grundhaltung der Raiffeisenbank im Umgang mit Risiken festlegt.
Risikotragfähigkeit
Die Definition der Risikotragfähigkeit (Ertrag, Eigenkapital, stille Reserven) stellt sowohl auf den Normal- als auch auf den Problemfall ab.
Die Gesamtrisikoberechnung erfolgt durch Addition der wesentlichen Einzelrisiken.
Risikosteuerung, Risikoüberwachung
Die Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken sind gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements eines Kreditinstitutes. Die wesentlichen Risiken, die Entwicklung der Risikotragfähigkeit und deren Ausnutzung werden vierteljährlich in einem Risikobericht dargestellt. Dabei werden auch nicht quantifizierbare Risiken berücksichtigt.
Die Risikosteuerung erfolgt laufend anhand der vorliegenden Risikoberichte oder anlassbezogen.
Organisatorischer Aufbau
Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart gestaltet, dass Interessenskonflikte möglichst vermieden werden. Raiffeisenbanken mit einem Eigenmittelerfordernis von über EUR 30 Mio. haben die Vorgaben der FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft umgesetzt, Raiffeisenbanken mit einem unter EUR 30 Mio. liegenden Eigenmittelerfordernis wenden diese Standards sinngemäß an.
Ebenso wird durch regelmäßige Ausbildungsmaßnahmen die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt. Sämtliche für das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern sorgfältig dokumentiert in Handbüchern vor.
Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelmäßig überprüft und laufend überwacht, wobei der Innenrevision der Raiffeisenbanken eine essentielle Funktion zukommt.
§ 2 Risikomanagement für die einzelnen Risikokategorien – die wesentlichsten Risiken der RBG Vorarlberg
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist jenes Risiko, das durch den Ausfall eines Kunden oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch einen Vertragspartner entsteht. Das Kreditrisiko wird bei Kontrahenten, Banken, Ländern und Konzentrationen ermittelt.
Für die Bonitätsbeurteilung werden von den Raiffeisenbanken das bundeseinheitliche Raiffeisen-Rating-System und für Kreditsicherheiten die ebenfalls bundesweit abgestimmten Bewertungsrichtlinien verwendet. Unter Berücksichtigung der Bonitäten und der Besicherungen erfolgen die Berechnungen der Kreditrisiken für den Normal- und den Problemfall.
Zur Kreditrisikominderung (§ 17 OffV) werden von den Vorarlberger Raiffeisenbanken dingliche Sicherheiten wie Hypotheken, Sicherungsgüter und Eigentumsvorbehalte, persönliche Sicherheiten wie Bürgschaften, Garantien und Zessionen und finanzielle Sicherheiten wie verpfändete Sparbücher, Wertpapierdepots und Interbankeinlagen angenommen. Bilanzielles oder außerbilanzielles Netting werden nicht vorgenommen.
Die Sicherheiten werden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften bewertet und verwaltet.
Hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gemäß § 6 und § 17 Z 5 bis 7 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006 werden die Ausnahmebestimmungen gemäß § 26 BWG in Anspruch genommen.
Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko liegt in möglichen nachteiligen Folgen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleich- und verschiedenartiger Risikofaktoren oder -arten ergeben können. Die Beobachtung der möglichen Konzentrationsrisiken erfolgt einerseits auf Einzelbankebene und andererseits mittels der Sicherungseinrichtungen auf Ebene der RBG Vorarlberg.
Marktrisiko
Die Marktrisiken bestehen im Zinsänderungs-, Währungs- und im Kursrisiko aus Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Die Marktrisiken werden wie alle wesentlichen Risiken regelmäßig im Rahmen der entsprechenden Berichterstattung behandelt und nach bankenüblichen Methoden berechnet.
Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Durch Zinsänderungen kann die Gefahr entstehen, dass der erwartete Wert bzw. Ertrag nicht erreicht wird. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt mit bankenüblichen Verfahren durch die Barwertänderung der offenen Zinspositionen bei Zinskurvenverschiebungen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko der Bank, ihre gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig und zeitgerecht erfüllen zu können. Durch die gesetzliche Liquiditätsreserve und die Sicherung derselben innerhalb der RBG Vorarlberg wird dieses Risiko für Raiffeisenbanken im Rahmen der Früherkennung erfasst. Das strukturelle Liquiditätsrisiko besteht darin, dass erforderliche Anschlussfinanzierungen nur zu ungünstigeren Konditionen durchgeführt werden können. Dieses Risiko wir durch Szenarien auf die Ertragslage berücksichtigt-
Operationales Risiko
Als operationelles Risiko werden Verluste aufgrund von Fehlern in Systemen, Verfahren durch Menschen oder externe Ereignisse verstanden. Durch die Nutzung gemeinsamer, standardisierter Verfahren und Systeme sowie gemeinsame Notfallkonzepte werden operationelle Risiken minimiert. In regelmäßigen Abständen werden Einschätzungen hinsichtlich des operationellen Risikos durchgeführt und wesentliche Schadensfälle aufgezeichnet.
Sonstige Risiken
Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken (strategisches Risiko, Ertrags-, Kapital- und Reputationsrisiko) werden regelmäßig evaluiert und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse berücksichtigt.
§ 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes
Im Bedarfsfall können die Ratings aller gemäß § 21 b BWG von der FMA anerkannten Ratingagenturen für die Forderungsklassen Zentralstaaten, Institute und Unternehmen herangezogen werden. Es wird diesbezüglich auf die Liste der FMA gemäß § 69 b BWG verwiesen.
Das Verfahren zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben des § 32 Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und wird standardmäßig für derartige Posten durchgeführt .
§ 12 Operationelles Risiko
Es wird für die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß § 22 j BWG angewandt.
Die Bestimmungen des § 12 Z 2 und Z 3 OffV sind nicht anwendbar.
§ 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen
Bezüglich der Rückzahlung von Krediten vor Fälligkeit ist eine Absicherung in den Kreditverträgen vorgesehen, bei den unbefristeten Einlagen wird die Gleitzinsmethode mit empirisch ermittelten Mischungsverhältnissen angewandt. Zinsrisiken aus der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten und Behebung von Einlagen vor Fälligkeit sind aufgrund der geringen Volumina dieser Geschäfte unwesentlich. Außerdem können diese Risiken durch Vorfälligkeitsentschädigungen eingepreist werden.
Die Schwankungen der Zinsrisiken werden im Rahmen der Umsetzung der internen Kapitalrichtlinien regelmäßig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abwärtsschocks diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung dafür zu halten.
§15a Vergütungspolitik und -praktiken (§ 15a Abs 1 OffV)
Die Raiffeisenbank hat eine Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der in der Anlage zu § 39b BWG genannten Grundsätze festgelegt.
Das Vergütungsmanagement im Rahmen des Personalmanagements erfolgt gegenüber Mitarbeitern durch die Geschäftsleitung unter Einbindung des Aufsichtsrates, bzw. gegenüber der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat.
Bei der Umsetzung der Vergütungspolitik wurde das Gutachten vom 7.06.2011 von Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH zugrunde gelegt.
Eine Überprüfung der Umsetzung der Grundsätze erfolgt jährlich durch den Aufsichtsrat.
Bezüglich der Ziffer 2 wird auf die Ausführungen zu Z 3 bis 5 verwiesen.
Die Vergütung der Mitarbeiter kann neben einem fixen auch – abhängig von der Funktion – einen zusätzlichen variablen Gehaltsteil beinhalten und setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen:
- kollektivvertragliches Gehaltsschema
- starre/valorisierbare/aufzehrbare Zulagen
- Überstundenpauschalen/All In Vereinbarungen
- Erfolgsprämien bei Erreichen vereinbarter Ziele
- Leistungsunabhängige Prämien (zB Jubiläen, besondere Anlässe)
Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar, steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die über das vom Kreditinstitut tolerierte Maß hinausgehen.
Bei der variablen Vergütung werden sowohl die Leistung des betreffenden Mitarbeiters (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) als auch der Erfolg der jeweiligen organisatorischen Einheit als auch das Gesamtergebnis des Kreditinstitutes berücksichtigt.
Die Vergütungspolitik ist darauf gerichtet, die persönlichen Zielsetzungen der Mitarbeiter an die langfristigen Interessen der Bank anzupassen und ein angemessenes Verhältnis der fixen und variablen Gehaltsbestandteile zu gewährleisten.
Die gesamte variable Vergütung schränkt die Fähigkeit des Kreditinstitutes zur Verbesserung seiner Eigenmittelausstattung nicht ein.
Die Angabe quantitativer Informationen pro Geschäftsbereich und Mitarbeiterkategorie entfällt, weil pro Geschäftsbereich und Mitarbeiterkategorie nicht mehr als 2 Personen unter die Offenlegung fallen würden. Sofern mehr als 2 Geschäftsleiter tätig sind, entfallen die quantitativen Informationen, da aufgrund der Größenordnung des Kreditinstitutes und der Tatsache, dass keine übertragbaren Wertpapiere ausgegeben werden, die an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs 2 des Börsegesetzes 1989 zugelassen sind.
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