Schenken und Vererben
Die richtige Vermögensweitergabe
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Man sollte sich zeitgerecht darum kümmern, was später mit dem eigenen Vermögen passiert. Wer die Vermögensweitergabe rechtzeitig regelt, profitiert von finanziellen Vorteilen und verhindert Streitigkeiten. |
Um die Aufteilung Ihrer Ersparnisse und Wertpapierveranlagung optimal und individuell zu gestalten, sprechen Sie mit Ihrem Raiffeisenberater. Er unterstützt Sie dabei, Ihre Vermögenssituation erb- und steuerrechtlich zu optimieren, und berät Sie, welche Art der Veranlagung die günstigste für den Erbschaftsfall ist.
Lesen Sie hier einen Überblick, was bei Erbschaftsangelegenheiten und Schenkungen zu beachten ist.
Ist kein oder nur ein unvollständiges Testament vorhanden bzw. nehmen die im Testament bedachten Personen das Erbe nicht an, dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Als Erblasser können Sie die gesetzliche Erbfolge ändern und frei darüber verfügen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Nahe Verwandte erhalten einen so genannten Pflichtteil.
Vermögenswerte können auch bereits zu Lebzeiten an die Erben übertragen werden. Die Möglichkeiten dazu sind eine Schenkung, eine Übergabe oder die Errichtung einer Privatstiftung.
Auch nach dem Wegfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer ist bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken die Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Bausparverträge, Lebensversicherungen und Wertpapierdepots werden unterschiedlich behandelt: Bausparverträge und Depots kommen in den Nachlass. Bei Lebensversicherungen kann der Nachlass individuell definiert werden.