Im Zuge einer Betriebsübertragung stellen sich auch wesentliche Rechtsfragen.
Aufgrund der umfassenden Haftungen sowohl für Übergeber als auch Übernehmer ist es ein Muss, dass Sie sämtliche Verbindlichkeiten sorgfältig erheben und dokumentieren sowie bei den Übergabemodalitäten mit berücksichtigen. Dies betrifft unter anderem:
- Liegenschaften und Mietrechte
Wird ein in gemieteten Räumlichkeiten betriebenes Unternehmen übergeben, stellt sich einerseits die Frage des Weiterbestandes des Mietverhältnisses und andererseits, ob die bisherigen Mietkonditionen unverändert bleiben. Es empfiehlt sich, diese Fragen im Vorfeld der Unternehmensübertragung durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Weiters ist zu prüfen, ob sich Liegenschaften im steuerlichen Betriebsvermögen befinden, da im Falle einer späteren Betriebsveräußerung oder -aufgabe Wertsteigerungen steuerpflichtig sind. - Ansprüche von Dienstnehmern
Mit einer Betriebsübertragung gehen in der Regel auch sämtliche Dienstnehmeransprüche und somit auch alle nachweisbaren Verbindlichkeiten auf den Übernehmer über. Da der Übergeber gemeinsam mit dem Nachfolger für alle bei Übergang bestehenden Dienstnehmeransprüche weiterhaftet, ist es im Interesse beider Seiten, einen exakten Status aller zum Zeitpunkt der Übergabe bestehenden Mitarbeiteransprüche zu erheben und vertraglich festzuhalten (z. B. Abfertigungs- und Pensionszusagen, Jubiläumsgeldzusagen, Urlaubsansprüche, Mehr- und Überstunden, Prämien etc.).Hatte der Nachfolger bisher ein Dienstverhältnis zu dem übergebenen Unternehmen, sind mit der Übernahme gravierende steuerliche Konsequenzen aus dem Dienstverhältnis verbunden. - Haftung für bestehende Verbindlichkeiten
Übergeber und Übernehmer haften für bestehende Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens und des Erwerbsvorganges. Die rechtzeitige Heranziehung eines mit dem Unternehmensrecht vertrauten Rechtsanwaltes oder aber auch frühzeitige Rechtsformüberlegungen können die spätere Unternehmensnachfolge wesentlich erleichtern.
Um eine optimale steuerliche und rechtliche Lösung im Zuge einer Übergabe zu schaffen, ziehen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt sowie einen Steuerberater bei!
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