Sanierungsscheck neu: Bis zu 10.300 Euro für Schnellentschlossene

[A] Fotolia_23277878_XS_220 Für die thermische Sanierung von Häusern oder Wohnungen gibt es auch 2013 staatliche Unterstützung in Form des Sanierungsschecks. Durch einen Konjunkturbonus können Schnellentschlossene höhere Förderungen lukrieren.

Mit dem Sanierungsscheck werden thermische Sanierungen von Häusern oder Wohnungen, die älter als 20 Jahre sind, gefördert. Die Förderung beträgt bei umfassender Sanierung 20 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro. Wer gleichzeitig das Wärmeerzeugungssystem umstellt, kann zusätzlich bis zu 2.000 Euro bekommen. Für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder von Holzfenstern gibt es einen Zuschlag von jeweils 500 Euro. Die Ausstellung eines Energieausweises wird mit 300 Euro gefördert.

Neu ist in diesem Jahr ein "Konjunkturbonus" für Schnellentschlossene: Wer seinen Antrag bis zum 30. Juni 2013 stellt und alle Sanierungsmaßnahmen bis zum 31. März 2014 fertigstellt, für den erhöht sich die Förderung bei umfassender Sanierung auf 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Damit kann die Förderung im Maximalfall insgesamt 10.300 Euro betragen.

Förderungsantrag Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus/Einzelwohnung

Förderungsantrag Mehrgeschoßiger Wohnbau

Ihren Sanierungsscheck können Sie übrigens direkt bei Ihrer Raiffeisenbank oder bei der Raiffeisen Bausparkasse beantragen. Einreichungen sind bis zum 31. Dezember 2013 möglich.

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  • Energieausweis: In einem Formblatt müssen die technischen Details zum Energieausweis ausgefüllt werden. Bei Einzelmaßnahmen sind zusätzlich Kopien der ersten beiden Seiten des Energieausweises vorzulegen.
  • Kostenvoranschläge
  • Grundbuchsauszug
  • Bei Zweifamilienhaus: Grundbuchauszug mit parifizierten Wohneinheiten oder Bestandsplan
  • Bei Mietwohnungen: Sanierungsvereinbarung
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Bestätigung des Bundesdenkmalamtes

Die beste Nachricht gleich vorweg: Der Bundeszuschuss für thermische Sanierungen kann zusätzlich zu Landesförderungen in Anspruch genommen werden, sofern das jeweilige Bundesland eine entsprechende Förderung gewährt. Informationen zu den Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Pro Objekt kann ein Förderungsantrag gestellt werden und als Förderungswerber können Sie nur für ein Objekt eine Förderung erhalten, auch wenn Sie vorhaben, mehrere Objekte zu sanieren.

Sie können das Förderungsansuchen einreichen, wenn Sie

  • (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigter oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses
  • bzw. Wohnungseigentümer oder Mieter von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sind.

Besondere Förderungsvoraussetzungen gibt es für den mehrgeschoßigen Wohnbau:

  • Für die Durchführung einer thermischen Gesamtsanierung von mehrgeschoßigen Wohnbauten muss ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft oder ein nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss vorliegen.
  • Für die Durchführung einer thermischen Gesamtsanierung von Mietwohnungen in mehrgeschoßigen Wohnbauten muss eine zwischen Vermieter und allen Mietern einstimmig abgeschlossene Sanierungsvereinbarung über die befristete Erhöhung des Mietzinses bzw. Entgelts vorliegen und im Zuge der Antragstellung bzw. spätestens zum geplanten Baubeginn übermittelt werden. Der Gebäudeeigentümer verpflichtet sich, die erhaltene Förderung in voller Höhe in Form einer Reduktion der vereinbarten Mietzins-/Entgelterhöhung an die Mieter weiterzugeben.
  • Gibt es keine Sanierungsvereinbarung, so kann für die Mietwohnung nur ein Förderungantrag für den Tausch von Fenstern oder Außentüren gestellt werden.

Im Mittelpunkt der Förderung steht die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).

Folgende Maßnahmen sind förderbar:

  • Dämmung der Außenfassade
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellers
  • Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbindung einer thermischen Solaranlage (Bruttokollektorfläche von mindestens 15 m2) in das bestehende Heizungssystem
  • Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte
  • Einbau einer Wärmepumpe

Förderungsfähige Kosten sind Kosten für das Material, die Montage durch ein befugtes Unternehmen sowie die Planung (inklusive Energieausweis). Reine Materialkosten ohne Montagerechnung einer befugten Firma werden nicht gefördert.

Gefördert werden

  • die umfassende Sanierung des Objektes
  • die Teilsanierung des Objektes mit Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent
  • die Teilsanierung des Objektes mit Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 20 Prozent
  • Einzelbaumaßnahmen (oberste Geschoßdecke/ Dach oder Fenster/Außentüren)
  • die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems

  Download Detailübersicht förderungsfähige Kosten

Die Förderung inklusive möglicher Zuschläge wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Maximale Förderungshöhen bei

Umfassender Sanierung:  5.000 Euro

  • Mit Konjunkturbonus*: 7.000 Euro

Teilsanierung 30 Prozent: 3.000 Euro

  • Mit Konjunkturbonus: 4.000 Euro

Teilsanierung 20 Prozent: 3.000 Euro

  • Mit Konjunkturbonus: 3.000 Euro

Einzelbaumaßnahmen: 2.000 Euro

Umstellung Wärmeerzeugungssystem: 2.000 Euro

Zuschläge

  • Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen: 500 Euro
  • Verwendung von Holzfenstern: 500 Euro
  • Energieausweis: 300 Euro

Denkmalgeschützte Gebäude

Für die erhöhten Investitions- und Planungskosten im Zuge der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden wird zu den genannten Förderungshöhen ein Zuschlag von bis zu 2.000 Euro bewilligt.

*Konjunkturbonus: Die Antragstellung muss bis zum 30. Juni 2013 erfolgen. Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. März 2014 umgesetzt sein.